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Derzeit benötigen wir auf Grund des hohen Bestellaufkommen eine Vorlaufzeit von min. 6 – 10 Tage nach Eingang Deiner Zahlung.
Grundsätzlich erhalten Creators von uns keine Massenmails. Dies liegt daran das wir in unseren Onlyfans Accounts mehrere Tausend Creators gelistet haben. Viele dieser Creators fühlen sich gestört durch die Mail. Dadurch erhältst auch Du keine sehr wahrscheinlich. Selbstverständlich kann es auch mal vorkommen das wir Dich eine Weile nicht unseren Favoriten Listen als Creator markiert haben.
Leider können wir keine Rücksicht darauf nehmen Dir Wunschtermine einzuräumen für Deine Kampagnen. Unsere Planung ist schon für Wochen und Monate auf Onlyfans voraus geplant.
Dies liegt in den meisten Fällen daran, das Dein Account auf Pay Abo eingestellt ist. Um mehr Fans/Abonnenten zu erhalten kannst Du gerne in der Bestellung auch Deinen Free Trail Link hinterlegen. Beachte dabei bitte die Vorlaufzeit und beschränke die Zeit nicht nur auf 3 Tage. Sinnvollerweise wäre da ein Monat Laufzeit günstig.
Natürlich kann es auch andere Ursachen haben!
Du hast:
Da wir uns eine echte Community aufgebaut haben und keine Fake Accounts haben können wir natürlich nicht garantieren wieviele Fans Du tatsächlich bekommst. Allerdings können wir behaupten das sich unsere Werbekampagnen auf alle Fälle lohnen werden für Dich.
Generell bieten wir auch Männer Werbekampagnen an. Leider haben wir so gut wie gar keine Rückmeldungen von Männern wie Kampagnen laufen, so dass wir nicht voraus sagen können ob sich diese lohnen für Männer.
Da gibt es nur zwei Möglichkeiten!
Entweder Du bist bereits geplant, aber noch nicht veröffentlicht oder Du hattest eine Tages- Kampagne ( für 3 Tage, 5 Tage usw.) und diese wurde bereits veröffentlicht und Du hast es leider verpasst, da diese sich automatisch wieder löschen nach Ablauf der Zeit.
Tipp: Onlyfans sendet Dir in den Benachrichtigungen einen Hinweis das Dich jemand verlinkt hat auf Onlyfans.
Bei kostenpflichtigen Konten müssen die Fans eine monatliche Abonnementgebühr zahlen, um Deine Inhalte sehen zu können. Bei kostenlosen Konten können die Fans die Inhalte abonnieren, ohne eine monatliche Gebühr zu zahlen. Bei kostenlosen Konten ist es jedoch möglich, bezahlte Beiträge und bezahlte Live-Streams anzubieten.
Grundsätzlich ist laut Aussage von Onlyfans gibt es keine Mittel und Wege die Bilder zu downloaden oder zu kopieren. Aber schauen wir der Realität ins Auge! Es gibt sehr wohl diese Mittel und Wege die geschützten Bilder zu downloaden. Wir könnten an dieser Stelle diese aufzählen, aber aus aus genannten Sicherheitsgründen werden wir diese nicht offen legen.
Free Account: Deine Fans können Deinen Account kostenlos abonnieren. Du hast hier die Möglichkeit Deinen Content kostenlos zur Verfügung zu stellen. Du kannst natürlich auch Content zum Kauf anbieten. Wir empfehlen allen unseren Creators die gerade erst auf Onlyfans anfangen mit einem Free Account zu starten. Somit haben Deinen zukünftigen Abonnenten die Chance sich ein Bild von Deinem Angebot zu machen.
Pay Account: Hier müssen Deine Fans eine monatliche Gebühr bezahlen um generell auf Deinen Content zugreifen zu können. Kleinere Accounts haben hierbei kaum eine Chance zu wachsen, da es für den Abonnenten sehr schwer ist vorher zu entscheiden ob es sich für ihn lohnt Deinen Content kostenpflichtig zu abonnieren.
Hinweis: Diese häufig gestellte Fragen können keine steuerliche Besprechung oder Beratung ersetzen und natürlich ebenfalls nicht sämtliche Fragen klären. Du solltes dessen ungeachtet im Kontext jener Einschätzung helfen, ob Deine Tätigkeit als Creator oder Influencer reines Hobby ist oder dem Fiskus angezeigt werden muss.
Bitte lies bei Steuern und Finanzamt! Denn dies ist von Deinen Umsätzen und weiteren Faktoren abhängig.
Wir wissen wie sehr das deutsche Steuerrecht komplex ist.
Da fällt es selbst Fachleuten, die sich täglich damit auseinander setzen, schwer, die Übersicht zu erhalten.
Im Folgenden verdeutlichen wir aus der Sicht jener Finanzverwaltung, unter welchen Voraussetzungen sich eine Steuerpflicht ergibt und welches Du als Creator berücksichtigen musst.
Insbesondere werden wir uns mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
Welche Steuerarten kommen gar in Frage?
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Ob Du überhaupt als Creator Deiner Tätigkeit Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bezahlen musst, richtet sich nach den entsprechenden Einzelsteuergesetzen, demnach Einkommensteuergesetz, Gewerbesteuergesetz und Umsatzsteuergesetz.
Die Voraussetzungen der die Steuerpflicht wie selbst die damit einhergehenden Rechtsfolgen sind im Kontext diesen Steuerarten sehr unterschiedlich. Daher beleuchten wir sie getrennt voneinander.
Muss ich Einkommensteuer bezahlen?
Du bist regelmäßig als Creator tätig? Dann geht der Fiskus davon aus, dass Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst, weil Du Deine Tätigkeit selbständig – in Folge dessen nicht wie Arbeitnehmer -, wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht handhabst. Hierfür reicht das Vorhaben, Einnahmen zu erzielen, die höher sind wie Deine Ausgaben (Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn gleich Einkünfte aus Gewerbebetrieb).
Daher Vorsicht!
Gleichermaßen Werbegeschenke wie Waren, Dienstleistungen etc. sind Einnahmen.
Die Einkünfte aus Deiner Tätigkeit als Creator oder Influencer unterliegen im Grunde dieser Einkommensteuer. Eine Einkommensteuererklärung sollten Du jedoch nur abgeben, wenn Einkünfte – zusammen mit etwaigen anderen Einkünften (z. B wie Arbeitnehmer) – im Kalenderjahr den jährlichen Grundfreibetrag von 9.408 Euro (2019: 9.168 Euro) übersteigen.
Übersteigen Deine Einkünfte aus allen Tätigkeiten den Grundfreibetrag?
Einkommensteuer
Hast Du Dich schon beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet?
Führst Du Aufzeichnungen über Deine Einnahmen und Ausgaben?
Hast Du den Fragenkatalog zur Aufnahme eine gewerblichen Tätigkeit an Dein Fiskus übermittelt?
Nein? Dies sind allerdings bspw. Pflichten, die nun auf Dich zukommen werden.
Außerdem besteht nun ebenfalls die Pflicht zu elektronischen Abgabe einer Einkommensteuererklärung. In dieser solltest Du auf jener sog. Anlage G den Gewinn aus Deiner Tätigkeit als Creator angeben. Erzielst Du Einkünfte aus weiteren Tätigkeiten (Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis etc.) solltest Du nicht zuletzt diese auf den hierfür vorgesehenen Formularen erklären.
Übersteigen Deine gesamten Einkünfte (nach Abzug bestimmter nachdem Einkommensteuergesetz abzugsfähiger Kosten, z. B. als sog. Sonderausgaben abzugsfähige Vorsorgebeiträge) den jährlichen Grundfreibetrag, zahlest Du Steuern.
Übrigens:
Wenn wir im Rahmen Deiner Creator-Tätigkeit von „Einkünften“ sprechen, ist damit der Gewinn gemeint – in Folge dessen Deiner Einnahmen negativ Deiner betrieblichen Ausgaben, die in Zusammenhang mit Deiner Creator-Tätigkeit stehen. Hierbei darfst Du z.B. Deine monatlichen Affiliate-Vermarktung und dessen Einnahmen nicht vergessen.
Zu berechnen ist der Gewinn in dieser Regel mittels einer sog. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Muss ich Gewerbesteuer bezahlen?
Deine Tätigkeit als Creator ist im Grunde ebenfalls gewerbesteuerpflichtig.
Gewerbesteuer ist doch nur zu bezahlen, wenn Dein (auf volle hundert Euro abgerundeter) Gewerbeertrag höher wie 24.500 Euro ist. Dieser Gewerbeertrag ermittelt sich aus Deinem Gewinn, erhöht um bestimmte Hinzurechnungen und vermindert um bestimmte Kürzungen.
Liegt Dein Gewerbeertrag oberhalb 24.500 Euro?
Muss ich Umsatzsteuer bezahlen?
Du bist Influencer und Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wenn Du selbständig und nachhaltig (Wiederholungsabsicht!) Einnahmen erzielst. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Du Gewinn erzielen willst: Eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr solltest Du als umsatzsteuerlicher Unternehmer in jedem Fall abgeben!
Soweit Deine Umsätze zuzüglich dieser darauf entfallenden Steuer wirklich im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher wie 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) waren und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher wie 50.000 Euro sein werden, gibt es manche Vereinfachungen für Dich.
Waren Deine Umsätze unter den genannten Grenzen?
Umsatzsteuer
Hast Du Dich schon einmal mit dieser korrekten Rechnungsstellung nach den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes beschäftigt?
Weißt Du, was genau eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist?
Gleichermaßen umsatzsteuerlich gibt es einiges zu berücksichtigen.
Wichtig für Dich ist zunächst, dass weitestgehend immer 19 % Umsatzsteuer auf Deine Umsätze erhoben werden, die Du an das Finanzamt abführen sollst (Ausnahmen sind bei bestimmten Umsätzen möglich). Im Gegenzug darfst Du Dir die Umsatzsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer (Vorsteuer) vom Fiskus erstatten lassen.
Du bist verpflichtet, die Umsätze und Vorsteuern in einer monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch an Dein Fiskus zu senden.
Darin errechnest Du Deine Steuerschuld (Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer) selbst und führst selbige unaufgefordert an das Finanzamt ab.
Eventuell hast Du in der Vergangenheit schon mal Abrechnungen von Vermarktungs-Agenturen etc. bekommen, welche mit „Gutschrift“ bezeichnet waren?
Hier haben Deine Geschäftspartner Deine Rechnung für Dich erstellt -das ist auch in dieser Form möglich. Die darin ausgewiesenen Umsätze solltest Du ebenfalls in Deine Voranmeldung an das Finanzamt übertragen.
Du testest neue Produkte, nächtigst umsonst in Hotels oder wirst zu Events oder kompletten Reisen eingeladen?
Hierbei handelt es sich um Sachzuwendungen, die Einkommensteuer- die ebenfalls umsatzsteuerlich zu versteuern sind.
Für den Fall das Du die Waren zurücksenden sollst, welche von sehr geringem Wert sind oder dasjenige Unternehmen, mit dem Du zusammenarbeitest, die Versteuerung für Dich übernimmt, können sich wiederum Abweichungen von dieser Regel ergeben.
In welcher Höhe die Sachzuwendungen zu versteuern sind, ist meist gar nicht so leicht (außer der übliche Preis der erhaltenen Sache ist bekannt).
Denn:
Dieser Gebiet der sozialen Medien gerät zunehmend in den Hauptaugenmerk jener Finanzbehörden, welche etwa mittels Internetrecherche oder Auskunftsersuchen an Deine Geschäftspartner einen recht guten Einblick über Deine Tätigkeit bekommen können.
Solltest Du Deinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommen, riskierst Du hier neben der Nachzahlung dieser nicht bezahlten Steuern bspw. hohe Zinszahlungen, Geldstrafen und in Extremfällen sogar eine Freiheitsstrafe (Steuerstraftat).
Hier gilt:
Du solltest auch so etwas dokumentieren.
Die von OnlyFans erhobene Mehrwertsteuer wird direkt und vollständig an die zuständige Steuerbehörde von Onlyfans abgeführt.
Nach unserer Änderung der Mehrwertsteuerbehandlung, die am 1. Juli 2020 eingeführt wurde, ist OnlyFans für die Erhebung der Mehrwertsteuer in Bezug auf Zahlungen von Fans verantwortlich.
Die Zahlung der Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden hängt von Ihrem Umsatzsteuerregistrierungsstatus ab, wie in der folgenden Frage beschrieben.
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Wert von Waren oder Dienstleistungen angerechnet wird, die in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich gekauft wurden. Der spezifische Steuersatz variiert je nach Land. Wie der Name schon sagt, wird die Steuer zum Zeitpunkt des Kaufs zum Preis des Produkts oder der Dienstleistung hinzugerechnet und direkt an die zuständige Steuerbehörde gezahlt.